Prüfprotokoll für Leitern und Tritte - Leiterprüfblatt nach BetrSichV

Stehleiter I Anlegeleiter I Mehrzweckleitern I Vielzweckleiter I Tritte

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Leiterprüfblatt

Prüfblatt gemäß BetrSichV im Word Format.

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Leitern und Tritte müssen vor der Verwendung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Mängel sind dem Vorgesetzten zu melden. Defekte Leitern und Tritte dürfen nicht genutzt werden. Der Unternehmer ist verantwortlich dafür, dass regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt werden. Die Prüfungsfrequenz hängt von den Betriebsbedingungen ab, sollte jedoch mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Qualifikation der Prüferperson sollte den Richtlinien TRBS 1201 und TRBS 1203 entsprechen. Die Überprüfung kann mithilfe einer Checkliste durchgeführt werden, und es wird empfohlen, Leitern und Tritte zu nummerieren und ein Leiterprüfblatt (Checkliste) zu verwenden.  Bei der Prüfung sollten Abnutzung, Verformung, fehlende Bauteile und die ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente beachtet werden. Kleinere Reparaturen können von Personen mit handwerklichem Geschick durchgeführt werden, wobei bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden müssen. Häufig ist auch eine Rücksprache mit dem Hersteller nötig,


Hier zur Ausbildung - Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte - Onlinekurs:

Werden Sie eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten mit unserer erstklassigen Online-Ausbildung. Unsere Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016. Durch die Teilnahme an dieser Schulung erwerben Sie das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um Leitern und Tritte professionell zu prüfen.

 

Unsere Online-Ausbildung bietet Ihnen die Flexibilität, von überall aus zu lernen. Der Zeitaufwand für das Studium der Unterlagen, das Ansehen der Lernvideos und das Ablegen der Prüfung beträgt nur etwa 6,5 Stunden. Unsere benutzerfreundliche Online-Plattform erfordert keine zusätzliche Softwareinstallation und ermöglicht es Ihnen, die Ausbildung nach Belieben zu unterbrechen und sukzessive abzuschließen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, die Ihre Qualifikation als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestätigt. Diese Bescheinigung ermöglicht es Ihnen, Treppentritte, Leitertritte, Tritte mit auszieh- oder klappbaren Stufen, Stehleitern (mit und ohne Plattform), Stufenstehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweck- und Mehrgelenkleitern gemäß den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN EN 131 und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu prüfen. Darüber hinaus werden praxisnahe Beispiele behandelt und die Nachweispflicht sowie die Dokumentationsweise einer Leiterprüfung erläutert.