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Voraussetzung: Sie sind bereits ausgebildeter Brandschutzbeauftragter!
Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine tragende Funktion. Mit seiner Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei Brandschutzfragen, kontrolliert er die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen in Zusammenarbeit mit den üblichen Arbeitsschutzakteuren. Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihre verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen.
Themeninhalte:
Die Fachkunde eines Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für den Brandschutzbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich. Die Fortbildung kann sukzessive und neben dem Beruf absolviert werden.
Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen. Dieser Kurs erfüllt die Fortbildungsanforderungen der DGUV Information 205-003.