NiSV - Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) sieht vor, dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen bzw. nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur solche Personen einsetzen dürfen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Die Fachkunde soll dazu befähigen, nichtionisierende Strahlung sicher am Menschen anwenden zu können. Darunter wird insbesondere die fachgerechte Bedienung der verwendeten Anlagen sowie die Vermeidung der mit den Anwendungen verbundenen Risiken verstanden. Die erforderliche Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung der unten aufgeführten Kooperationspartnern erfolgen.

Schulungskooperationspartner (nach Orten):